Harter Lockdown – Corona Schutzverordnung ab 16. Dezember


Liebe Mitglieder,

ab dem 16. Dezember befindet sich Deutschland in einem harten Lockdown. In der überarbeiteten Coronaschutzverordnung gelten verschärfte Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in NRW. Für den Tennissport und unseren Verein bedeutet dies zunächst bis zum 10. Januar 2021: Der Freizeit-, Amateur- und Mannschaftsspielbetrieb ist wie im Frühjahr auf unserer gesamten Tennisanlage unzulässig.

Der WTV informiert zudem laufend über die neuen Entwicklungen. Die aktuelle NRW Coronaschutzverordnung ist unter folgendem Link einsehbar.

Liebe Grüße und bleibt gesund.
Der Vorstand