2G+ Regelung Tennishalle


Liebe Mitglieder,

Unsere Tennishalle bleibt geöffnet

Ab dem 28. Dezember tritt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft (siehe Download unten). Wichtigste Neuerung: In Sporthallen gilt ab diesem Datum für alle Erwachsenen ab 18 Jahren die 2G+ Regelung.

Im Einzelnen:

- Es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genese)

- Immunisierte Personen müssen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. (oder PCR-Test max 48 Std. alt)

- Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt

- Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schülerinnen und Schüler nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen

- Im Clubheim (einschl. Gastronomie) gilt die Maskenpflicht

- In der Gastronomie gelten die Regeln für öffentliche Restaurants (z.Zt. 2G)

- Das bisherige Abstands- und Hygienekonzept bleibt uneingeschränkt gültig

Informationen für den Wettspielbetrieb werden direkt an die Mannschaftsführer weitergeleitet. Für Rückfragen steht der Vorstand zur Verfügung. Download aktuelle Coronaschutzverodnung

Download aktuelle Corona-Schutzverodnung