2G-Regelung ab 24.11.2021


Liebe Mitglieder,

auch in unserem Verein gilt ab dem 24. November die 2G-Regelung.

Somit ist der Zugang zu unseren Räumlichkeiten und den Sportangeboten nur noch Geimpften oder Genesenen gestattet. Die entsprechenden Nachweise müssen jederzeit mitgeführt werden.

Von dieser Regelung ausgeschlossen sind alle Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren. Hier gilt weiterhin die 3G-Regel und der Schülerausweis als Nachweis.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ist auf unserem Blog tc-fdg- herne.de/blog/news einsehbar und wird stetig aktualisiert.

Download Corona-Schutzverodnung 24.11.2021

Download Anschreiben

Mit besten sportlichen Grüßen,
Der Vorstand