03.04 - Neue Coronaschutzverordnung



Liebe Mitglieder,

mit dem 3. April tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Dies bedeutet: Der Sportbetrieb ist ab nun wieder weitestgehend ohne Einschränken möglich.

Konkret entfallen die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jeder persönlich und im Vereinsumfeld beitragen, indem er Eigenverantwortlichkeit übernimmt, um sich selbst und andere keiner unangemessenen Infektionsgefahr auszusetzen sowie die AHA-Regeln beachtet.

Download aktuelle Coronaschutzverordnung.pdf

Weitere Informationen unter www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung