04.03 - Neue Coronaschutzverordnung



Liebe Mitglieder,

mit dem 4. März tritt eine neue Coronaschutzverordnung in Kaft. Sie ist bis zum 19. März gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.

Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.

- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Download aktuelle Coronaschutzverordnung.pdf

Weitere Informationen unter www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung