Neue Corona Schutzverordnung vom 30. November


Liebe Mitglieder,

am 30. November wurde die neue NRW-Coronaschutzverordnung, gültig bis einschließlich 20. Dezember, veröffentlicht. Diese sieht keine Lockerungen für den Sport im Allgemeinen und den Tennissport im Speziellen vor. Auch ein Antrag im Eilverfahren auf eine Öffnung der Tennishallen wurde vom OVG Münster abgelehnt.

Was bedeutet dies für unseren Verein?

Kein Einzeltraining erlaubt. Unsere Tennis Halle bleibt geschlossen.
Kein Wettkampfbetrieb im November und Dezember.

Der WTV informiert zudem laufend über die neuen Entwicklungen. Die aktuelle NRW Coronaschutzverordnung ist unter folgendem Link einsehbar.

Liebe Grüße und bleibt gesund.
Der Vorstand